Sie benötigen dringend Geld und möchten/müssen ihre Lebensversicherung oder private Rentenversicherung kündigen?

Die Kapitallebensversicherung zählt mit der privaten Rentenversicherung zu den wichtigsten Sparformen überhaupt. Doch aufgrund der relativ langen Laufzeit eines Vertrages (i.d.R. zwischen 20 und 50 Jahren) ist immer die Gefahr präsent, dass man aufgrund besonderer Lebenssituationen den Beitrag nicht mehr aufbringen kann und in vielen Fällen dazu gezwungen ist, den Sparvertrag zu kündigen. Zu den häufigsten dieser Gründe zählen unter anderem finanzielle Engpässe, Arbeitslosigkeit, erforderliche Anschaffungen, Bezug von Hartz4 und Arbeitslosengeld oder Scheidung. Viele Lebensversicherungsverträge werden in solchen Situationen vorschnell und oftmals unüberlegt gekündigt, um an das erforderliche Geld zu gelangen.

Eine Kündigung ist mit Nachteilen verbunden!

Eine Lebensversicherung oder private Rentenversicherung ist eine Sparform, die sich erst in den letzten Jahren durch Verzinsungen und Überschussbeteiligungen bezahlt macht. Die anfallenden Verwaltungskosten, Vertriebskosten und Provisionen werden auf die ersten 5 Jahre Laufzeit der Kapitallebensversicherung verteilt. Dies führt dazu, dass Sie in den ersten Jahren kaum etwas von ihrem eingezahlten Geld wiederbekommen. Auch für das Todesfallrisiko haben Sie Beiträge bezahlt, die im Falle einer Kündigung nicht an Sie erstattet werden. Das gilt auch bei Verträgen, die eine Laufzeit von 10 oder 20 Jahren vorweisen - der Rückkaufswert liegt hier in den meisten Fällen weit unter der Summe, die Sie über die vergangenen Jahre eingezahlt haben. Eine Stornogebühr ist zumeist auch enthalten.

Durch den Verkauf ihrer Lebensversicherung oder Rentenversicherung erhalten Sie mehr Geld und weitere Vorteile!

Seit geraumer Zeit gibt es jedoch eine Alternative zur Kündigung einer Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung. Sie können nunmehr ihren Sparvertrag von verschiedenen Anbietern aufkaufen lassen. In Ländern, wie USA oder Großbritannien werden kaum noch Lebensversicherungen gekündigt, sondern auf dem Lebensversicherungs-Zweitmarkt an eine andere Gesellschaft verkauft. Dies ist auch hierzulande in den letzten Jahren möglich geworden. Der Vorteil den Sie durch einen Verkauf erzielen ist zum einen, dass Sie mehr Geld von der Gesellschaft ausgezahlt bekommen (in der Regel zwischen 10 und 15% höher, als der Rückkaufswert), als von ihrer Versicherung und der Todesfallschutz im Gegensatz zu einer Kündigung weiter bestehen bleibt. Wenn der Versicherungsvertrag noch keine 12 Jahre bestand, müssen Sie zudem den Rückkaufswert versteuern (Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag), wohingegen auf die Zahlungen der Ankaufsgesellschaft keine derartigen Steuern anfallen. Weil die Lebens- oder Rentenversicherung weiterläuft, werden die Beiträge von der ankaufenden Gesellschaft weiterbezahlt, sodass Sie auch keine separate Risikoversicherung oder Todesfallversicherung neu abschließen müssen. Nach Ablauf der Lebens- oder Rentenversicherung wird dann an die ankaufende Gesellschaft die Versicherungssumme samt Überschüssen ausbezahlt.

Welche Versicherungsverträge werden in der Regel angekauft?

Die Gesellschaften kaufen hauptsächlich kapitalbildende Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht auf, die einen Mindestrückkaufswert von ca. 5.000-10.000 Euro aufweisen, sowie eine maximale Restlaufzeit von ca. 20 Jahren. Nicht gekauft werden unter anderem fondsgebundene Rentenversicherungen, Riester-Renten, Rürup-Renten, Risikolebensversicherungen, Todesfallversicherungen, Direktversicherungen, abgetretene Versicherungen.

Die Vorteile eines Verkaufes auf einen Blick:

- mehr Geld, in der Regel bis zu 15% höhere Auszahlung als bei Kündigung
- keine Steuerzahlungen, wie Solidaritätszuschlag oder Kapitalertragssteuer bei Laufzeit <12 Jahren.
- Todesfallschutz bleibt erhalten
- kostenfreie Abwicklung


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